Wie lange läuft die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG und wann endet sie? Ein Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Geregelt sind zudem die Kündigung bei mehrjährigen Verträgen, das Ende bei kurzer Laufzeit sowie der Wegfall des versicherten Interesses etwa bei Haushaltsauflösung, Pflegeheim-Aufnahme oder Tod.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Die Vertragslaufzeit steht im Versicherungsschein. Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig – drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Bei sehr kurzen Verträgen endet der Schutz von selbst, und bei längeren Verträgen gibt es besondere Kündigungsmöglichkeiten. Wird der versicherte Hausrat dauerhaft aufgelöst, etwa durch Umzug ins Pflegeheim, Aufgabe einer Zweitwohnung oder Tod, endet der Vertrag zu den genannten Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung eingegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem mehrjährigen Vertrag?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer dabei spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Hausrat dauerhaft aufgelöst wird?
Fällt das versicherte Interesse weg, etwa durch vollständige und dauerhafte Auflösung des Hausrates nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt. Ein bloßer Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was geschieht mit der Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers?
Der Vertrag endet, sobald der Versicherer Kenntnis von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Nutzt ein Erbe die Wohnung bis dahin in derselben Weise weiter, endet der Vertrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022