Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG erhält der Versicherer nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur die Prämie für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestand. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder bei fehlendem versicherten Interesse zu zahlen oder zu erstatten ist, richtet sich nach klaren Regeln – teils bleibt eine angemessene Geschäftsgebühr, teils entfällt die Prämienpflicht ganz.
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung auf das Widerrufsrecht, auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und dass der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, zahlt man die Prämie nur für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf bekommt der Versicherungsnehmer den Anteil zurück, der auf die Zeit nach dem Widerruf entfällt – unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehr, wenn die Belehrung fehlte. Bei Rücktritt oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung darf der Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden behalten. Besteht das versicherte Interesse gar nicht, entfällt in der Regel die Prämienpflicht, wobei eine angemessene Geschäftsgebühr anfallen kann.
Häufige Fragen
Wie viel Prämie muss ich zahlen, wenn der Vertrag mitten in der Versicherungsperiode endet?
Dem Versicherer steht nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bekomme ich bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen zurück?
Der Versicherer erstattet den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt – vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsschutz begann mit Zustimmung vor Ende der Frist. Fehlte diese Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Was passiert mit der Prämie, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Dann steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, in diesem Fall besteht keine Pflicht zur Prämienzahlung. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse jedoch versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022