Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer für Bruchschäden an Rohren und Installationen sowie für Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser innerhalb von Gebäuden. Erstattet werden etwa Frostbrüche an Zu- und Ableitungen, an Heizungs- oder Solaranlagen sowie Schäden an Badeeinrichtungen, Armaturen und Heizkörpern. Nicht versichert bleiben unter anderem Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser sowie Überschwemmung.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
Entschädigt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Voraussetzung ist, dass diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an Installationen
Entschädigt werden frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen im Gebäude, etwa durch Frost, sowie Schäden am Hausrat, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Als Leitungswasser gelten dabei auch Wasserdampf sowie Sole, Öle und Kühl- oder Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen. Nicht abgedeckt sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Wasser aus mobilen Behältnissen wie Eimern und Gießkannen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Aquarieninhalt nach Wasseraustritt sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Frostschäden an Wasserrohren und Heizkörpern versichert?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren sowie für frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern, sofern diese zum versicherten Hausrat gehören.
Was zählt als Leitungswasser, das einen Nässeschaden auslösen kann?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel dieser Anlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Zahlt die Versicherung bei Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte, ob tragend oder nichttragend, nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022