In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert – also alle Sachen, die dem privaten Haushalt dienen, dazu Wertsachen, Bargeld, Einbaumöbel, Haustiere und mehr. Der Text klärt, welche Räume zum Versicherungsort zählen und welche Sachen wie Kraftfahrzeuge, fremder Hausrat von Mietern oder anderweitig versicherte Wertgegenstände nicht zum versicherten Hausrat gehören.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein bezeichnet ist (Versicherungsort).
Wird Hausrat wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt, ist er ebenfalls versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (zum Beispiel Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind bei den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht als zum Hausrat gehörend genannt sind;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht als zum Hausrat gehörend genannt sind;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der komplette Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen, die dem privaten Haushalt dienen. Dazu zählen auch Wertsachen und Bargeld sowie zusätzlich aufgeführte Dinge wie Einbaumöbel, bestimmte Freizeitgeräte und Haustiere. Der Versicherungsort umfasst neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume und unter Bedingungen private Garagen. Einige Sachen wie Kraftfahrzeuge, fremder Hausrat von Mietern oder anderweitig versicherte Gegenstände sind ausdrücklich nicht versichert.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn ich ihn wegen eines Schadens nach draußen bringe?
Ja. Wird Hausrat wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und dabei in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang zerstört, beschädigt oder kommt abhanden, ist er versichert.
Gehören Balkon, Garage und Kellerraum zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort zählen unter anderem Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller auf dem Grundstück. Privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes zählen ebenfalls dazu, hier gilt jedoch eine Entschädigungsgrenze bis zum vereinbarten Betrag.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören unabhängig von der Versicherungspflicht nicht zum Hausrat, ebenso wenig deren Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als zum Hausrat gehörend genannt sind.
Sind wertvolle Schmuckstücke oder Kunst über den Hausratvertrag abgedeckt?
Wertsachen und Bargeld gehören grundsätzlich zum Hausrat, allerdings gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände oder Musikinstrumente –, sind über diesen Vertrag jedoch nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022