Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten die noch offenen Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde. Wer jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder sobald eine Entschädigung fällig wird, muss die restlichen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort begleichen.
Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Zahlung in Raten vereinbart wurde, dürfen die noch offenen Raten bis zu den vereinbarten Terminen später gezahlt werden – sie gelten also als gestundet. Kommt der Versicherungsnehmer allerdings mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, oder wird eine Entschädigung fällig, dann müssen alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort bezahlt werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, wenn die Raten als gestundet gelten?
Bei vereinbarter Ratenzahlung dürfen die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen später gezahlt werden – sie gelten bis dahin als gestundet.
Wann muss ich die restlichen Raten sofort bezahlen?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Werden die Raten auch bei einem Schadenfall sofort fällig?
Ja, sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022