Wer seinen Hausrat bei der Ammerländer Versicherung VVaG absichert, hat auch außerhalb der eigenen Wohnung Schutz: Versicherte Sachen sind weltweit mitversichert, solange sie sich vorübergehend – also bis zu drei Monaten – außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese Außenversicherung greift bei Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel unter jeweils festgelegten Bedingungen und ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass diese Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, um sich ausbilden zu lassen oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten, so gilt dieser Aufenthalt so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend – bis zu drei Monaten – außerhalb der eigenen Wohnung befindet, und zwar weltweit. Voraussetzung ist, dass die Sachen dem Versicherungsnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person gehören oder deren Gebrauch dienen. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten dabei jeweils eigene Bedingungen. Die Leistung ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt, für Wertsachen und Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt Hausrat außerhalb der Wohnung als versichert?
Versicherte Sachen sind weltweit auch außerhalb des Versicherungsortes versichert, solange sie sich dort nur vorübergehend befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst weiterhin abgesichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person zur Ausbildung oder zum Ableisten von Wehr- oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie viel wird im Rahmen der Außenversicherung höchstens erstattet?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 Euro. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich weitere Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch im Freien mitversichert?
Nein. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022