Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern, weil der Beitragssatz je nach Schadenverlauf steigen oder sinken kann. Grundlage ist das Verhältnis der Schadenzahlungen zu den Versicherungssummen im Durchschnitt dreier maßgeblicher Jahre. Bei einer Erhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart wurde. Die Anpassung richtet sich nach den folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000,- Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Auch der Anteil für erweiterten Versicherungsschutz ist hiervon erfasst. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis verändert hat zwischen:
- der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) und
- dem Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer.
Maßgebend ist dabei der Durchschnitt der drei nach der folgenden Regelung heranzuziehenden Jahre.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Berücksichtigt werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Herangezogen werden die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen jeweils am 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Frühestens ist die Kündigung jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung möglich.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres ändern – nach oben oder nach unten. Ob und wie stark, hängt davon ab, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt bestimmter Jahre entwickelt hat. Bleibt die Veränderung unter 5 Prozent, fließt sie in die Berechnung des Folgejahres ein. Steigt der Beitragssatz, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich mein Beitrag ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken – auch der Teil für erweiterten Versicherungsschutz.
Wonach richtet sich die Anpassung des Beitragssatzes?
Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre verändert hat. Grundlage sind von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichte Werte.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022