Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Hausratversicherung abschließt, kann Erklärungen und Zahlungen wirksam an den Versicherungsvertreter richten: Dieser gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, laufendem Vertrag und Anzeigepflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss anzunehmen. Eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt nur, wenn der Versicherungsnehmer sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, etwa zu Abschluss, Widerruf, laufendem Vertrag, dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge des Versicherers übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht gilt nur dann gegen den Versicherungsnehmer, wenn er sie kannte oder sie aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf ich an den Versicherungsvertreter richten?
Der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter Zahlungen annehmen?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine solche Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Kann der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Vertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022