Taucht gestohlenes oder abhandengekommenes Hausrat wieder auf, regelt die Ammerländer Versicherung VVaG in ihrer Hausratversicherung genau, wer wem was schuldet: Wer den Verbleib erfährt, muss dies dem Vertragspartner unverzüglich in Textform anzeigen. Ob der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten und die Sache herausgeben muss, hängt davon ab, ob er sie vor oder nach der Zahlung zurückerhält – mit Fristen von zwei Wochen und besonderen Regeln für beschädigte Sachen und kraftlos erklärte Wertpapiere.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem jeweiligen Vertragspartner in Textform anzeigen. Als Textform gelten zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Erlangt der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurück, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, behält er den Anspruch auf die Entschädigung. Voraussetzung ist, dass er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls muss er eine bereits für diese Sache gewährte Entschädigung zurückgeben.
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
- Erlangt der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurück, nachdem dafür eine Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswertes gezahlt worden ist, muss er entweder die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht hat der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
- Erlangt der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurück, nachdem dafür eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss dann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich dazu nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers bereit, muss er die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Vom Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, der der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.
Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen des Wiedererhalts vor oder nach Zahlung bei ihm verbleiben.
Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Übertragung der Rechte
Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Der Versicherungsnehmer kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm durch die Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine gestohlene oder verlorene Sache wieder auftaucht, müssen Versicherungsnehmer und Versicherer sich gegenseitig informieren. Ob man die Entschädigung behalten darf oder die Sache herausgeben muss, hängt davon ab, ob man sie vor oder nach der Auszahlung zurückerhält – dabei gelten jeweils Fristen von zwei Wochen. Wurde bereits voll ausgezahlt, hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen Rückzahlung und Herausgabe; bei nur teilweiser Zahlung darf er die Sache gegen Rückzahlung behalten. Auch beschädigte Sachen und kraftlos erklärte Wertpapiere sind gesondert geregelt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meine gestohlene Sache zurückbekomme, bevor die Versicherung gezahlt hat?
Dann behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen. Tun Sie das nicht, müssen Sie eine bereits gewährte Entschädigung zurückgeben.
Darf ich die Sache behalten, wenn ich sie erst nach voller Auszahlung wiederbekomme?
In diesem Fall haben Sie die Wahl: Sie zahlen entweder die Entschädigung zurück oder stellen die Sache dem Versicherer zur Verfügung. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben, sonst geht es auf den Versicherer über.
Was gilt, wenn die zurückerhaltene Sache beschädigt ist?
Dann können Sie die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten – auch dann, wenn die Sache bei Ihnen verbleibt.
Wie wird verfahren, wenn ein Wertpapier für kraftlos erklärt wurde?
Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer zurückerlangten Sache. Die Entschädigung dürfen Sie jedoch behalten, soweit Ihnen durch die verzögerte Leistung aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022