Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG besteht der vereinbarte Versicherungsschutz für Unfälle, die der versicherten Person zustoßen. Dieser Grundsatz bildet die der Absicherung und legt fest, dass Leistungen an das Vorliegen eines Unfalls der versicherten Person geknüpft sind.
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Maßgeblich ist dabei der Umfang, der vertraglich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann besteht bei diesem Grundsatz Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Person, und zwar im vereinbarten Umfang.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für die versicherte Person, wenn ihr ein Unfall zustößt.
In welchem Umfang wird geleistet?
Es wird der vereinbarte Versicherungsschutz geboten. Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026