Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG steigen mit der Dynamik von 3 Prozent die Versicherungssummen jedes Jahr automatisch zu Beginn des Versicherungsjahres – und zwar erstmals zum zweiten Versicherungsjahr. Betroffen sind unter anderem Invaliditäts-, Todesfall- und Unfallrentenleistung, Tagegeld sowie Krankenhaus- und Genesungsgeld. Der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis, die Erhöhung lässt sich innerhalb von vier Wochen widersprechen.
An der Dynamik nehmen die folgenden Leistungsarten teil:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Anpassung der Versicherungssummen
Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um 3 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres. Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet:
- für die Invaliditäts- und Todesfallleistung auf volle tausend Euro
- für die Übergangsleistung auf volle hundert Euro
- für die Unfallrente auf volle zehn Euro
- für Tagegeld und Krankenhaustagegeld auf volle Euro
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.
Anpassung des Beitrags
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Verfahren
Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in Textform. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von vier Wochen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen.
Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versicherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
Ende der Dynamik
Wird durch die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag für eine der Leistungsarten die Höchstversicherungssumme erreicht, so wird bei der betreffenden Leistungsart keine weitere Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages mehr vorgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Dynamik sorgt dafür, dass die Versicherungssummen jedes Jahr automatisch um 3 Prozent steigen – erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Betroffen sind mehrere Leistungsarten wie Invaliditäts-, Unfallrenten-, Todesfall- und Tagegeldleistungen, und die erhöhten Summen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin. Auch der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis. Sie können der Erhöhung widersprechen oder die Dynamik für die Restlaufzeit widerrufen; erreicht eine Leistungsart die Höchstversicherungssumme, endet dort die Erhöhung.
Häufige Fragen
Ab wann greift die jährliche Erhöhung der Versicherungssummen?
Die Versicherungssummen werden jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres um 3 Prozent erhöht, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Kann ich der jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn die Versicherungssummen steigen?
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Läuft die Dynamik unbegrenzt weiter?
Nein. Erreicht eine Leistungsart durch die planmäßige Erhöhung die Höchstversicherungssumme, wird bei dieser Leistungsart keine weitere Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag mehr vorgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026