Das Krankenhaustagegeld der VHV Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung wird gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt vollstationär behandelt wird oder sich einer ambulanten Operation unterzieht. Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gibt es den vereinbarten Betrag, bei ambulanten chirurgischen Eingriffen eine Pauschale für drei Tage – mit klaren Grenzen für Reha-Aufenthalte, Sanatorien und Erholungsheime.
Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die versicherte Person befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kein Versicherungsschutz besteht für stationäre Aufenthalte, bei denen nicht die akute Heilbehandlung im Vordergrund steht, sondern die medizinische Rehabilitation.
oder
- Die versicherte Person unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation. Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung. Beispiel: Ambulante Operation eines Kreuzbandrisses.
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld:
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die versicherte Person nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird oder eine ambulante Operation nötig ist, gibt es das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Bei vollstationärer Behandlung wird es für jeden Kalendertag gezahlt, jedoch höchstens für zwei Jahre ab dem Unfalltag. Bei einer ambulanten chirurgischen Operation gibt es die Leistung für drei Tage. Reine Reha-Aufenthalte sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung ist oder sich unfallbedingt einer ambulanten Operation unterzieht.
Wie lange wird bei einer vollstationären Behandlung gezahlt?
Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Gibt es das Krankenhaustagegeld auch bei einer ambulanten Operation?
Ja, bei ambulanten chirurgischen Operationen wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld für 3 Tage gezahlt. Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung.
Sind Reha-Aufenthalte oder Aufenthalte in Sanatorien versichert?
Nein. Für stationäre Aufenthalte, bei denen die medizinische Rehabilitation und nicht die akute Heilbehandlung im Vordergrund steht, besteht kein Versicherungsschutz. Auch Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026