Wer in Sozial- und Erziehungsberufen tätig ist, erhält bei der VHV Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung ein Vorsorge-Coaching für körperliche und mentale Fitness sowie Unterstützung im Behandlungsfall: Bei ärztlich diagnostiziertem Burn-out werden bis zu 2.000 Euro je Ereignis für privat finanzierte Psychotherapie übernommen, bei Beschwerden des Bewegungsapparats sind osteopathische, chiropraktische und heilpraktische Behandlungen bis 150 Euro je Sitzung und maximal 20 Sitzungen je Verordnung mitversichert. Nach einem eitsunfall gibt es zudem ein gestaffeltes Genesungsgeld bis zu 2.000 Euro sowie automatisch Hilfe und Pflege bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.
Das Vorsorge-Coaching unterstützt beim Erhalt der Leistungsfähigkeit in einem immer anspruchsvolleren beruflichen und privaten Umfeld.
Das Coaching bezieht sich auf die folgenden Themenbereiche:
- Körperliche Fitness, wie zum Beispiel: Trainingsplanung, Bewegung in den Alltag integrieren, Fitness steigern sowie gesundes Abnehmen, Unverträglichkeiten und Ernährungsumstellung
- Mentale Fitness, wie zum Beispiel: Stressmanagement, Burn-out-Prävention sowie Entspannungstechniken und die Reflexion von Verhalten und Denkmustern
Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen dazu umfassende, niederschwellige Online- und Präsenzangebote zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness zur Verfügung. Diese sind individuell planbar und jederzeit digital abrufbar. Bei Bedarf steht Ihnen auch ein persönlicher Ansprechpartner zur Begleitung der Maßnahmen bereit.
Das soll Ihnen und den versicherten Personen helfen, erst gar nicht in eine kritische Situation zu gelangen. Denn unser Versprechen lautet „Vorsorge statt Nachsorge“.
Wir übernehmen die Kosten für das Vorsorge-Coaching.
Behandlungsunterstützung (Psychotherapie und Beschwerden des Bewegungsapparats)
Übernahme der Kosten für privat finanzierte Psychotherapie
Im Falle eines ärztlich diagnostizierten Burn-outs übernehmen wir die Kosten für privat finanzierte Psychotherapie. Das gilt, sofern Sie über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung kurzfristig keinen Therapieplatz erhalten oder Sie sich für eine alternative Methode entscheiden, welche von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen nicht unterstützt wird. Über unseren Dienstleister unterstützen wir Sie außerdem dabei, schnellstmöglich einen entsprechenden Therapieplatz zu erhalten.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für psychotherapeutische Heilbehandlungen von approbierten Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten. Voraussetzung ist, dass diese Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet werden.
Erstattet werden höchstens die Gebühren bis zum 3,5-fachen Satz. Aufwendungen, die auf einer individuellen Honorarvereinbarung nach GOÄ beruhen und den 3,5-fachen Satz überschreiten, sind nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für Analogleistungen.
Soweit der Behandler höhere Honorare berechnet, tragen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz selbst.
Die Übernahme der Kosten ist auf 2.000 Euro je Ereignis begrenzt. Der Anspruch auf diese Leistung beginnt 12 Monate nach Vertragsbeginn.
Osteopathische, chiropraktische und heilpraktische Behandlungen bei Beschwerden des Bewegungsapparats
Wir erbringen Leistungen für osteopathische, chiropraktische oder heilpraktische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen:
- Es liegt eine ärztliche Verordnung vor, aus der die Diagnose (zum Beispiel ICD M54.X oder ICD F45.40) sowie die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen hervorgehen. Die ärztliche Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein.
- Die Behandlung erfolgt durch eine qualifizierte und zur Leistungserbringung berechtigte Person, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt.
Für Osteopathen und Chiropraktiker gilt: Die Behandelnden sind Mitglieder eines anerkannten Berufs- oder Fachverbandes für Osteopathen oder Chiropraktiker oder verfügen über eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt.
Für Heilpraktiker gilt: Die Behandelnden sind Heilpraktiker im Sinne des Heilpraktikergesetzes und
- Mitglied eines anerkannten Berufs- oder Fachverbands von Heilpraktikern (zum Beispiel FDH, BDH, VDH) und
- erfüllen die vom Verband vorgegebenen Anforderungen an regelmäßige qualitätssichernde Fortbildungen sowie die Einhaltung berufsständischer Leitlinien.
Die Leistungen sind auf höchstens 20 Sitzungen je Verordnung und auf einen Maximalbetrag pro Sitzung von 150 Euro begrenzt.
Leistung bei Arbeitsunfall
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen aufgrund eines Arbeitsunfalls erhalten Sie ein vom Krankenhaustagegeld unabhängiges, gestaffeltes Genesungsgeld als Pauschalzahlung.
Die Auszahlung erfolgt gestaffelt je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit:
- ab 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit: 500 Euro
- ab 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit: zusätzliche 500 Euro (insgesamt 1.000 Euro)
- ab 10 Wochen Arbeitsunfähigkeit: weitere 1.000 Euro (insgesamt 2.000 Euro)
Die Arbeitsunfähigkeit ist mittels eines Attests nachzuweisen.
Hilfe und Pflege bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Mit Einschluss dieses Bausteins gelten die Zusatzbedingungen Hilfe und Pflege automatisch und vollumfänglich als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein bietet neben einem kostenlosen Vorsorge-Coaching für körperliche und mentale Fitness auch konkrete Unterstützung im Behandlungsfall. Bei einem ärztlich diagnostizierten Burn-out werden privat finanzierte Psychotherapien bis zu 2.000 Euro je Ereignis übernommen, wobei dieser Anspruch erst 12 Monate nach Vertragsbeginn beginnt. Bei Beschwerden des Bewegungsapparats sind osteopathische, chiropraktische und heilpraktische Behandlungen bis 150 Euro je Sitzung und maximal 20 Sitzungen je Verordnung abgedeckt. Nach einem Arbeitsunfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit gibt es zusätzlich ein gestaffeltes Genesungsgeld, und die Zusatzbedingungen Hilfe und Pflege gelten automatisch mit.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine privat finanzierte Psychotherapie übernommen?
Bei einem ärztlich diagnostizierten Burn-out, wenn Sie über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung kurzfristig keinen Therapieplatz erhalten oder sich für eine alternative Methode entscheiden, die von den Krankenkassen nicht unterstützt wird. Die Übernahme ist auf 2.000 Euro je Ereignis begrenzt, und der Anspruch beginnt 12 Monate nach Vertragsbeginn.
Wie viele osteopathische, chiropraktische oder heilpraktische Behandlungen werden bezahlt?
Die Leistungen sind auf höchstens 20 Sitzungen je Verordnung begrenzt, mit einem Maximalbetrag von 150 Euro pro Sitzung. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung mit Diagnose, die vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde.
Wie hoch ist das Genesungsgeld nach einem Arbeitsunfall?
Das Genesungsgeld wird gestaffelt gezahlt: ab 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit 500 Euro, ab 6 Wochen zusätzliche 500 Euro (insgesamt 1.000 Euro) und ab 10 Wochen weitere 1.000 Euro (insgesamt 2.000 Euro). Die Arbeitsunfähigkeit ist mit einem Attest nachzuweisen.
Was leistet das Vorsorge-Coaching?
Es unterstützt beim Erhalt der Leistungsfähigkeit und umfasst die Themenbereiche körperliche Fitness (etwa Trainingsplanung und Ernährung) sowie mentale Fitness (etwa Stressmanagement, Burn-out-Prävention und Entspannungstechniken). Es werden Online- und Präsenzangebote bereitgestellt, und die Kosten werden übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026