Die VHV Allgemeine Versicherung AG bietet in der Unfallversicherung mit dem Baustein 65PLUS besondere Extraleistungen für ältere Versicherte: Bei einer Oberschenkelhalsfraktur entfällt der Mitwirkungsabzug, medizinische Hilfsmittel werden bis zu einer festen Grenze bezahlt, und wer beim Sport einen Helm trägt, erhält bei Kopfverletzungen einen Zuschlag auf die Invaliditätsleistung. Ergänzt wird das um Reha- und Funktionstraining, ein Blindengeld, die Vermittlung von Freizeit- und Kulturangeboten sowie Hilfe und Pflege bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.
Zusätzlich zu den AUB, den BB KLASSIK-GARANT Unfall und den BB Reha Unfall gelten die ZB Mitwirkung 50 % Unfall als vereinbart.
Versicherungssumme
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Abweichende Regelungen
Verzicht auf Mitwirkungsabzug bei Oberschenkelhalsfraktur: Abweichend von den Regelungen der ZB Mitwirkung 50 % Unfall verzichten wir bei der Diagnose Oberschenkelhalsfraktur (ICD-10 S72.x) auf die Anrechnung der Mitwirkung.
Medizinische Hilfsmittel
Versicherte Leistung: Wir tragen die notwendigen Aufwendungen für die erstmalige Anschaffung oder die individuelle Anpassung eines medizinischen Hilfsmittels, wenn
- das Hilfsmittel infolge des versicherten Unfallereignisses ärztlich verordnet wurde und
- es im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V aufgeführt ist.
Leistungshöhe: Es gilt eine Erstattungsgrenze von 20 % der Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 25.000 Euro. Ist keine Invaliditätsleistung vereinbart, bleibt die Höchstgrenze von 25.000 Euro davon unberührt.
Helmbonus
Versicherte Leistung: Trägt die versicherte Person bei sportlichen oder freizeitbezogenen Aktivitäten (z. B. Radfahren, Skifahren, Skaten, Inlineskaten, Reiten) zum Unfallzeitpunkt nachweislich einen handelsüblichen, für diese Tätigkeit geeigneten Schutzhelm und erleidet infolge des versicherten Unfalls eine Kopfverletzung, erhöhen wir die der Invaliditätsentschädigung zugrunde liegende Grundsumme um 25 %.
Begrenzung der Mehrleistung: Die Mehrleistung ist je Versicherungsfall auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.
Ausschluss bei gesetzlicher Helmpflicht: Besteht für die ausgeübte Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms (z. B. Motorradfahren), wird die Mehrleistung nicht gewährt.
Gleichstellung von Augen- und Ohrenverletzungen: Verletzungen der Augen und Ohren gelten im Sinne dieser Bestimmung als Kopfverletzungen.
Weitere Verträge: Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Rehabilitations- und Funktionstraining
Versicherte Leistung: Übersteigen ärztlich verordnete Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsmaßnahmen den Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, erstatten wir die Kosten für einzeln abgerechnete Trainingseinheiten. Voraussetzung ist, dass sie im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Unfall stehen und durch Originalbelege nachgewiesen werden.
Leistungshöhe: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Blindengeld
Versicherte Leistung: Bei ärztlich bescheinigter Blindheit der versicherten Person (ICD-10 H54.x) erbringen wir eine einmalige Kapitalleistung.
Leistungshöhe: Die Kapitalleistung beträgt 2.000 Euro je Versicherungsfall.
Freizeit- und Kulturangebote
Versicherte Leistung: Führt ein versichertes Unfallereignis zu einer Einschränkung der Lebensqualität oder der sozialen Teilhabe der versicherten Person, vermitteln wir über unseren Dienstleister geeignete Freizeit-, Kultur- und Betreuungsangebote (z. B. gemeinsames Kochen, Ausflüge, Freizeitbegleitung, Demenzbetreuung, Gedächtnisübungen) und übernehmen die hierfür entstehenden Kosten.
Leistungsvoraussetzungen: Die Leistung wird gewährt, wenn das Unfallereignis im Sinne der AUB während der Vertragslaufzeit eingetreten ist und die versicherte Person die Leistung schriftlich anfordert sowie den Zusammenhang mit dem Unfall durch geeignete Unterlagen (z. B. Unfallanzeige, ärztliche Bescheinigung) nachweist.
Leistungshöhe: Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 1.500 Euro je Versicherungsjahr begrenzt. Nicht in Anspruch genommene Beträge verfallen am Ende des Versicherungsjahres.
Hilfe und Pflege bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Mit Einschluss dieses Bausteins gelten die Zusatzbedingungen Hilfe und Pflege (ZB Hilfe und Pflege) automatisch und vollumfänglich als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein 65PLUS erweitert den Unfallschutz um mehrere Zusatzleistungen. Bei einer Oberschenkelhalsfraktur wird kein Mitwirkungsabzug vorgenommen; für notwendige medizinische Hilfsmittel und für zusätzliches Reha- oder Funktionstraining gibt es festgelegte Erstattungen. Wer beim Sport einen geeigneten Helm trägt und dennoch eine Kopfverletzung erleidet, bekommt bei der Invaliditätsleistung einen Zuschlag von 25 %. Hinzu kommen ein Blindengeld, die Vermittlung und Kostenübernahme von Freizeit- und Kulturangeboten sowie Hilfe und Pflege bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.
Häufige Fragen
Wird bei einem Oberschenkelhalsbruch ein Mitwirkungsabzug vorgenommen?
Nein. Bei der Diagnose Oberschenkelhalsfraktur (ICD-10 S72.x) wird abweichend von den ZB Mitwirkung 50 % Unfall auf die Anrechnung der Mitwirkung verzichtet.
Wie hoch ist der Zuschlag, wenn ich beim Sport einen Helm getragen habe?
Trägt die versicherte Person bei sportlichen oder freizeitbezogenen Aktivitäten nachweislich einen geeigneten Schutzhelm und erleidet dennoch eine Kopfverletzung, wird die der Invaliditätsentschädigung zugrunde liegende Grundsumme um 25 % erhöht. Die Mehrleistung ist je Versicherungsfall auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. Bei gesetzlicher Helmpflicht (z. B. Motorradfahren) wird die Mehrleistung nicht gewährt.
Bis zu welchem Betrag werden medizinische Hilfsmittel erstattet?
Es gilt eine Erstattungsgrenze von 20 % der Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 25.000 Euro. Ist keine Invaliditätsleistung vereinbart, bleibt die Höchstgrenze von 25.000 Euro bestehen. Das Hilfsmittel muss ärztlich infolge des Unfalls verordnet und im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V aufgeführt sein.
Welche Leistung gibt es bei Blindheit nach einem Unfall?
Bei ärztlich bescheinigter Blindheit der versicherten Person (ICD-10 H54.x) wird eine einmalige Kapitalleistung von 2.000 Euro je Versicherungsfall erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026