Bei der VHV VHV Allgemeine Versicherung AG Unfallversicherung gilt als Unfall auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Ebenso zählen Gesundheitsschäden durch ausströmende Gase, Unfälle unter Wasser wie Ertrinken oder tauchtypische Schäden sowie Schäden bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen zum erweiterten Unfallbegriff.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Dämpfe und Gase
Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines Zeitraums bis zu 7 Tage ausgesetzt war.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
Unfälle unter Wasser
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiel: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen.
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen und zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallbegriff wird über den klassischen Unfall hinaus erweitert. Als Unfall zählen auch Verrenkungen von Gelenken sowie Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung – nicht jedoch Schäden an Meniskus oder Bandscheiben. Ebenso gelten Gesundheitsschäden durch ausströmende Gase, Unfälle unter Wasser wie Ertrinken oder tauchtypische Schäden sowie bewusst in Kauf genommene Schäden bei Rettungsmaßnahmen als versicherter Unfall. Für bestimmte Fälle kann die Leistung jedoch eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Sind Verletzungen an Meniskus oder Bandscheiben durch Kraftanstrengung mitversichert?
Nein. Meniskus und Bandscheiben gelten weder als Muskeln, Sehnen, Bänder noch als Kapseln und werden deshalb von der Regelung zur erhöhten Kraftanstrengung nicht erfasst.
Was zählt als erhöhte Kraftanstrengung?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person maßgeblich.
Gelten Gesundheitsschäden durch Gase als Unfall?
Ja, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar ausströmenden gasförmigen Stoffen innerhalb eines Zeitraums von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben jedoch ausgeschlossen.
Sind Schäden bei einer Rettung von Menschen oder Tieren abgedeckt?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026