Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG erfolgen Leistungen ausschließlich für Unfallfolgen – also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch das Unfallereignis selbst verursacht wurden. Für Krankheiten wie Diabetes oder Gelenkserkrankungen sowie für Gebrechen wie Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung besteht dagegen kein Leistungsanspruch.
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Beispiel: Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn die Gesundheitsschädigung und ihre Folgen tatsächlich durch das Unfallereignis entstanden sind. Für Krankheiten und Gebrechen wird dagegen nicht geleistet. Als Krankheiten gelten dabei beispielsweise Diabetes oder Gelenkserkrankungen, als Gebrechen etwa Wirbelsäulenfehlstellungen oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Für welche Gesundheitsschäden zahlt die Unfallversicherung?
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Krankheiten über die Unfallversicherung abgedeckt?
Nein. Für Krankheiten leistet der Versicherer nicht. Als Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen.
Was zählt als Gebrechen und wird dafür geleistet?
Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung. Für Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026