Wer aus der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG eine Todesfallleistung erhält, muss wissen: Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, wird die vereinbarte Versicherungssumme als Todesfallleistung ausgezahlt. Zu beachten sind dabei die vorgesehenen Verhaltensregeln.
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Beachten Sie dann die vorgesehenen Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls, besteht Anspruch auf eine Todesfallleistung. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Ausgezahlt wird die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Todesfall sind zudem die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss der Tod nach dem Unfall eintreten?
Der Tod muss unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Muss im Todesfall etwas Besonderes beachtet werden?
Ja, im Todesfall sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026