Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG kann die Nichtbeachtung von Obliegenheiten Leistungen kosten: Wer eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend dem Verschulden kürzen. Der Schutz bleibt jedoch bestehen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder die Verletzung für den Versicherungsfall nicht ursächlich war.
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in einem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit für keinen der folgenden Punkte ursächlich war:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen. Es gilt jedoch nicht, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Obliegenheit absichtlich missachtet, riskiert den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherer vorher in Textform darauf hingewiesen hat. Der Schutz bleibt bestehen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder die Verletzung sich nicht auf den Versicherungsfall oder die Leistung ausgewirkt hat – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung erhalten bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt das jedoch nicht.
Muss der Versicherer mich über die Folgen informieren?
Ja. Der Verlust des Versicherungsschutzes und die Leistungskürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026