Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG zählen zusätzlich auch Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase, Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, der Entzug von Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff sowie Schäden bei Rettungsmaßnahmen als Unfallereignis. Ebenso mitversichert sind Höhenkrankheit, Oberschenkelhals- und Armfrakturen durch Eigenbewegung, Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung oder Druckwellen sowie Druckkammerkosten bis zu 75.000 Euro.
Die folgenden Erweiterungen ergänzen bzw. weichen vom regulären Unfallbegriff ab. Sie zählen zusätzlich als Unfallereignis und sind mitversichert.
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sowie das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt war.
Ertrinken, Ersticken, Erfrieren / Erfrierung
Der Ertrinkungs- bzw. der Erstickungstod sowie Erfrierungen und der Erfrierungstod gelten als Unfallereignis.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
Auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff gilt als Unfallereignis.
Beispiel: Eine versicherte Person erleidet beim Badeunfall eine längere Phase ohne ausreichende Sauerstoffversorgung. Sie wird reanimiert, überlebt jedoch mit einer bleibenden Hirnschädigung, die zu kognitiven Einschränkungen und damit zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt.
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gesundheitsschäden bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
Auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen sind mitversichert. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nicht aufseiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Druckkammerkosten
Erstattet werden auch die notwendigen Therapiekosten bei tauchtypischen Gesundheitsschädigungen (z. B. Dekompressionskrankheit), die eine Druckkammerbehandlung erfordern. Nachgewiesene Kosten werden bis zu einer Höhe von 75.000 Euro erstattet.
Eine Kostenerstattung erfolgt auch dann, wenn die gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Höhenkrankheit
Ein Gesundheitsschaden durch ein Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS) gilt als mitversichert.
Oberschenkelhalsfraktur, Armfraktur
Oberschenkelhals- oder Armfrakturen gelten als Unfall, auch wenn die Gesundheitsschädigung der versicherten Person durch eine Eigenbewegung entstanden ist.
Erhöhte Kraftanstrengung
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Leistenbrüche),
- Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Druckwellen und mechanische, chemische oder elektrische Einwirkung
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet aufgrund von:
- Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen (z. B. Knalltrauma),
- mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallbegriff wird um mehrere Situationen erweitert, die sonst möglicherweise nicht als Unfall gelten würden. Dazu zählen etwa Vergiftungen durch Gase, Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren, der Entzug von Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff, Schäden bei Rettungsmaßnahmen oder Auseinandersetzungen, Höhenkrankheit, bestimmte Frakturen durch Eigenbewegung sowie Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung oder Druckwellen. Zusätzlich werden notwendige Kosten für eine Druckkammerbehandlung bei Tauchschäden bis zu 75.000 Euro erstattet.
Häufige Fragen
Ist Ertrinken oder Ersticken in dieser Unfallversicherung mitversichert?
Ja, der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod sowie Erfrierungen und der Erfrierungstod gelten als Unfallereignis.
Bis zu welchem Betrag werden Druckkammerkosten nach einem Tauchunfall erstattet?
Notwendige und nachgewiesene Therapiekosten bei tauchtypischen Gesundheitsschädigungen, die eine Druckkammerbehandlung erfordern, werden bis zu einer Höhe von 75.000 Euro erstattet – auch dann, wenn die Tauch- und Dekompressionsrichtlinien vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden.
Zählt ein Knochenbruch durch eine Eigenbewegung als Unfall?
Oberschenkelhals- oder Armfrakturen gelten als Unfall, auch wenn die Gesundheitsschädigung durch eine Eigenbewegung entstanden ist.
Sind Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung abgedeckt?
Ja, dazu zählen unter anderem Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche wie Leistenbrüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026