In der VHV Elementarversicherung sind Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Welche Ereignisse konkret nicht abgedeckt sind und warum diese Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Für die Themen Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie gelten in der Elementarversicherung folgende Ausschlüsse:
1. Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
2. Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
3. Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung leistet nicht, wenn ein Schaden im Zusammenhang mit Krieg, mit Inneren Unruhen oder mit Kernenergie entsteht. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben. Sie bilden damit klare Grenzen des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Sind Schäden durch Innere Unruhen abgedeckt?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn neben Krieg, Inneren Unruhen oder Kernenergie noch weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren.