Ob Schäden durch einen Vulkanausbruch mitversichert sind, klärt die VHV Elementarversicherung: Sie definiert den Vulkanausbruch als plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste – verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt sonstiger Materialien und Gase.
Definition Vulkanausbruch:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit:
- Lavaergüssen,
- Asche-Eruptionen oder
- dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vulkanausbruch liegt vor, wenn die Erdkruste plötzlich aufreißt und sich der Druck entlädt. Typische Begleiterscheinungen sind austretende Lava, Asche sowie weitere Materialien und Gase. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe und legt fest, was im Rahmen der Elementarversicherung unter einem Vulkanausbruch verstanden wird.
Häufige Fragen
Was versteht die VHV unter einem Vulkanausbruch?
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Welche Begleiterscheinungen gehören zum Vulkanausbruch?
Dazu zählen Lavaergüsse, Asche-Eruptionen sowie der Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Zählt ein Vulkanausbruch zu den Elementargefahren?
Der Vulkanausbruch wird im Rahmen der VHV Elementarversicherung definiert und behandelt.
Gelten für den Schutz besondere Bedingungen und Ausschlüsse?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk der VHV Elementarversicherung ab.