Bei der VHV Elementarversicherung greift der Versicherungsschutz nicht sofort: Eine Wartezeit ab Antragstellung legt fest, ab wann bestimmte Elementargefahren tatsächlich abgesichert sind – und wann diese Regelung ausnahmsweise entfällt.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von _ Wochen ab Antragstellung (Wartezeit).
Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Nach Antragstellung vergeht zunächst eine festgelegte Wartezeit, bevor der Schutz gegen die jeweilige Elementargefahr wirksam wird. Bestand für dieselbe Gefahr bereits über einen anderen Vertrag lückenloser Schutz und wird dieser nahtlos fortgesetzt, muss diese Wartezeit nicht erneut abgewartet werden.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von _ Wochen ab Antragstellung. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.
Wozu dient die Wartezeit?
Die Wartezeit gilt vor dem Beginn des Versicherungsschutzes, um bestimmte Risiken abzudecken.
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Regelung entfällt, sofern gegen die jeweilige Gefahr bereits über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz bestanden hat und dieser ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Wartezeit?
Die Wartezeit läuft ab der Antragstellung.