Bei der VHV Elementarversicherung werden Mehrkosten durch Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen Versicherungsfall und Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ersetzt – wann der Schutz greift, welche Grenzen gelten und wie sich der Zeitwert auswirkt, erfahren Sie hier.
a) Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
b) Keine unverzügliche Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung:
Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
c) Nicht versicherte Mehrkosten:
Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert.
Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
d) Zeitwert als Versicherungswert:
Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Steigen zwischen dem Schadeneintritt und dem Wiederaufbau oder Neukauf die Preise für die betroffenen Sachen, kann dieser zusätzliche Aufwand mitversichert sein. Wichtig ist, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zügig anstoßen. Bestimmte Ursachen für Preissteigerungen bleiben ausgenommen, und beim Zeitwert als Versicherungswert richtet sich auch der Ersatz der Mehrkosten nach dem Verhältnis von Zeitwert zu Neuwert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Es handelt sich um Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht unverzüglich veranlasse?
Dann werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
Welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel. Verzögern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
Wie werden Mehrkosten beim Zeitwert als Versicherungswert ersetzt?
Ist der Zeitwert Versicherungswert, werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.