In der VHV Elementarversicherung bestimmt der Versicherungsort, wo der Schutz bei Elementarschäden greift: Er umfasst die im Vertrag bezeichneten Gebäude, Räume oder Grundstücke und regelt zusätzlich, welche Besonderheiten für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sowie für Bargeld und Wertsachen gelten.
1. Örtlicher Geltungsbereich
a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
b) Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.
2. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
3. Bargeld und Wertsachen
Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art.
Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift grundsätzlich nur dort, wo der Versicherungsort liegt – also in den Gebäuden, Räumen oder Grundstücken, die im Vertrag genannt sind. Werden Sachen wegen eines Versicherungsfalls von dort in Sicherheit gebracht und dabei beschädigt, bleiben sie geschützt. Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sowie für Bargeld und Wertsachen gelten dabei besondere Regeln.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.
Sind Sachen auch geschützt, wenn sie im Schadenfall aus dem Versicherungsort gebracht werden?
Ja. Die Beschränkung auf den Versicherungsort gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
Sind Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen in deren Wohnräumen versichert?
Nein. Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
Wo sind Bargeld und Wertsachen versichert?
Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind sie während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.