In der VHV Elementarversicherung gelten Sicherheitsvorschriften, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten sind: regelmäßige Kontrolle der Räume, wöchentliche Datensicherung, das Führen von Verzeichnissen sowie das Freihalten von Abflussleitungen und die erhöhte Lagerung von Sachen in Räumen unter Erdgleiche. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
1. Sicherheitsvorschriften
Vor Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer:
- a) die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien);
- b) mindestens wöchentlich Duplikate von Daten und Programmen zu erstellen, sofern nicht in der Branche des Versicherungsnehmers kürzere Fristen zur Datensicherung üblich sind. Diese sind so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können;
- c) über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können.
Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt __ EUR nicht übersteigt.
Dies gilt ferner nicht für Briefmarken; - d) die versicherten Sachen oder Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, insbesondere Dächer und außen an den Gebäuden angebrachte Sachen stets im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen zu lassen.
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Zusätzlich vereinbarte Sicherheitsvorschriften:
In der VHV Elementarversicherung gelten auch zusätzlich vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
1. Der Versicherungsnehmer hat
- a) Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- b) in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau).
2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AStB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Führt die Verletzung dieser Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AStB 2010.
Was bedeutet das konkret?
Um den Versicherungsschutz zu erhalten, gibt es bestimmte Pflichten (Obliegenheiten), die man als Versicherungsnehmer erfüllen sollte. Dazu zählt, die Räume regelmäßig zu kontrollieren, Daten zu sichern, Verzeichnisse über wertvolle Sachen zu führen und Gebäude in Ordnung zu halten. Bei der Elementarversicherung kommt hinzu, Abflussleitungen und Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten und Sachen in Kellerräumen erhöht zu lagern. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich meine Daten sichern?
Mindestens wöchentlich sind Duplikate von Daten und Programmen zu erstellen, sofern nicht in Ihrer Branche kürzere Fristen üblich sind. Die Duplikate sind getrennt von den Originalen aufzubewahren.
Welche Vorschriften gelten speziell bei Überschwemmung und Rückstau?
Sie müssen Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit halten. Zudem sind in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern.
Was passiert bei einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Muss ich Verzeichnisse über Wertsachen führen?
Ja, über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, sind Verzeichnisse zu führen und getrennt von den versicherten Sachen aufzubewahren. Dies gilt nicht, wenn der Wert insgesamt __ EUR nicht übersteigt, und ferner nicht für Briefmarken.
Gelten die Pflichten auch während Betriebsferien?
Ja, die versicherten Räume sind genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung wie zum Beispiel Betriebsferien.