Bei der VHV Elementarversicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Ebenso abgedeckt sind Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
1. Versicherte Gefahren und Schäden — Sturm und Hagel
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
2. Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
3. Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Weitere versicherte Elementargefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Gefahren und Schäden an versicherten Sachen, die durch die folgenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder abhanden kommen:
- Überschwemmung, Rückstau;
- Erdbeben;
- Erdsenkung;
- Erdrutsch;
- Schneedruck;
- Lawinen;
- Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn Sturm oder Hagel Ihre versicherten Sachen unmittelbar treffen oder Gegenstände auf sie oder das Gebäude werfen. Als Sturm gilt dabei Wind ab Stärke 8. Zusätzlich sind weitere Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck abgedeckt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Was gilt als Hagel?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Welche weiteren Elementargefahren sind versichert?
Neben Sturm und Hagel leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Sind auch Schäden an baulich verbundenen Gebäuden abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet auch bei unmittelbarer Einwirkung des Sturms oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind, sowie wenn Gegenstände auf solche Gebäude geworfen werden.