Bei der VHV Elementarversicherung gibt es bestimmte Objekte, die grundsätzlich nicht zum versicherten Umfang gehören – dazu zählen unter anderem Bargeld und Wertsachen, Geschäftsunterlagen, zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge sowie Hausrat aller Art. Ein Überblick, welche Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
- Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind;
- Geschäftsunterlagen;
- Baubuden, Zelte, Traglufthallen;
- Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen;
- Hausrat aller Art;
- Grund und Boden, Wald oder Gewässer;
- Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten;
- Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Aufzählung nennt Gegenstände, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, solange keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dazu gehören etwa Bargeld, Wertsachen wie Urkunden oder Schmuck, Geschäftsunterlagen, bestimmte Fahrzeuge, Hausrat sowie Grundstücke und Gewässer. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertsachen versichert?
Nein, Bargeld und Wertsachen sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Zu den Wertsachen zählen unter anderem Urkunden wie Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge sowie unbearbeitete Edelmetalle.
Ist Hausrat vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein, Hausrat aller Art ist nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Sind Kraftfahrzeuge mitversichert?
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Gibt es Ausnahmen bei Sachen aus Edelmetallen?
Sachen aus Edelmetallen gelten grundsätzlich als Wertsachen und sind nicht versichert. Ausgenommen sind jedoch solche, die dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind.
Können die Ausschlüsse individuell angepasst werden?
Die genannten Sachen sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ob im konkreten Fall eine abweichende Vereinbarung besteht, hängt vom jeweiligen Tarif bzw. Bedingungswerk ab.