Bei der VHV Elementarversicherung zählen Bewegungs- und Schutzkosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen: Sie entstehen, wenn zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen – etwa bei Durchbruch, Abriss oder De- und Remontage.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiele für Bewegungs- und Schutzkosten:
- De- oder Remontage von Maschinen
- Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen
- Erweitern von Öffnungen
Was bedeutet das konkret?
Um beschädigte oder verlorene versicherte Sachen wieder in Ordnung zu bringen oder neu zu beschaffen, müssen manchmal zusätzliche Arbeiten an anderen Sachen durchgeführt werden. Die dabei anfallenden Kosten – etwa für das Bewegen, Verändern oder Schützen dieser anderen Sachen – werden als Bewegungs- und Schutzkosten bezeichnet.
Häufige Fragen
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Es sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Welche Aufwendungen zählen dazu?
Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für die De- oder Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen sowie für das Erweitern von Öffnungen.
Wann entstehen Bewegungs- und Schutzkosten?
Sie entstehen zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, wenn dafür andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.