In der VHV Elementarversicherung sind bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen: Erfahren Sie, welche Schäden – etwa durch Sturmflut, Erdbeben, Lawinen oder Grundwasser – nicht abgedeckt sind und für welche Sachen und Gebäude keine Entschädigung geleistet wird.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Lawinen;
- Erdbeben.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen;
- Sachen, die an der Außenseite des Gebäudes angebracht sind (z. B. Schilder, Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Blendläden, Antennenanlagen), elektrische Freileitungen, einschließlich Ständer und Masten sowie Einfriedungen;
- Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte).
In der VHV Elementarversicherung gilt auch:
1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch);
- Sturmflut (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Trockenheit oder Austrocknung (Dies gilt für die Gefahren Erdsenkung und Erdrutsch).
2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte);
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt nicht jedes Ereignis ab. Bestimmte Naturgefahren wie Sturmflut, Erdbeben oder Lawinen sowie Schäden durch Feuer und ähnliche Ursachen sind ausdrücklich ausgenommen. Auch für einige Objekte – etwa nicht bezugsfertige Gebäude, im Freien befindliche bewegliche Sachen oder noch nicht betriebsfertige Montageobjekte – wird keine Entschädigung geleistet. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Schäden durch Erdbeben abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Werden Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen ersetzt?
Nein. Der Versicherer leistet für im Freien befindliche bewegliche Sachen keine Entschädigung.
Sind Schäden durch Grundwasser versichert?
Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist, ist bei den Gefahren Überschwemmung und Rückstau nicht versichert.
Besteht Schutz für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind?
Nein. Für Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, sowie für die darin befindlichen Sachen wird keine Entschädigung geleistet.