In der VHV Elementarversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, sonstigen Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen versichert – abhängig von Eigentum, Eigentumsvorbehalt, Leasing mit Kaufoption oder Sicherungsübereignung. Auch fremdes Eigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein.
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten:
- Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
- bewegliche Sachen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
2. Gebäude
Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Bewegliche Sachen
Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer:
- Eigentümer ist;
- sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war;
- sie sicherungshalber übereignet hat.
4. Fremdes Eigentum
Über Nr. 3 b) und Nr. 3 c) hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.
5. Versicherte Interessen
Die Versicherung gemäß Nr. 3 b), Nr. 3 c) und Nr. 4 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers.
In den Fällen der Nr. 4 ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Vertrag genannten Gebäude samt Bestandteilen sowie auf bewegliche Sachen. Bei beweglichen Sachen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis der Versicherungsnehmer zu diesen Gegenständen steht – etwa als Eigentümer oder durch Leasing mit Kaufoption. Unter bestimmten Bedingungen kann auch Eigentum anderer Personen mitversichert sein, wenn es dem Versicherungsnehmer anvertraut wurde. Digitale Inhalte wie Daten und Programme zählen nicht als versicherte Sachen.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile sowie die beweglichen Sachen.
Sind Daten und Programme mitversichert?
Nein. Daten und Programme gelten nicht als Sachen und sind daher nicht versichert.
Wann sind bewegliche Sachen versichert?
Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist, sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat (die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war) oder sie sicherungshalber übereignet hat.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Fremdes Eigentum ist über Nr. 3 b) und Nr. 3 c) hinaus nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde – und soweit nicht mit dem Eigentümer etwas anderes vereinbart wurde.
Gehört das Zubehör eines Gebäudes zum Versicherungsschutz?
Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.