Bei der VHV Elementarversicherung zählen Aufräumungs- und Abbruchkosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach einem Schaden durch Elementarereignisse: Sie decken das Aufräumen der Schadenstätte, den Abbruch stehen gebliebener Teile, das Abfahren von Schutt und Resten sowie das Ablagern oder Vernichten ab.
Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für:
- das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile,
- das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz,
- das Ablagern oder Vernichten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Elementarschaden entstehen häufig zusätzliche Kosten, bevor überhaupt mit dem Wiederaufbau begonnen werden kann. Dazu gehört das Beseitigen von Trümmern und beschädigten Bauteilen sowie der Transport und die Entsorgung des angefallenen Materials. Diese Aufwendungen fasst man unter dem Begriff Aufräumungs- und Abbruchkosten zusammen.
Häufige Fragen
Was sind Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Es handelt sich um Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz sowie für das Ablagern oder Vernichten.
Gehört der Transport des Schutts dazu?
Ja. Das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz zählt ausdrücklich zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten.
Sind auch die Entsorgungskosten enthalten?
Ja. Zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten gehören auch die Aufwendungen für das Ablagern oder Vernichten der Reste.
Zählt der Abbruch stehen gebliebener Teile dazu?
Ja. Der Abbruch stehen gebliebener Teile ist Teil des Aufräumens der Schadenstätte und damit von den Aufräumungs- und Abbruchkosten umfasst.