Bei der VHV Elementarversicherung zählen zu den Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen jene Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles für das Wiederherstellen oder Wiederbeschaffen von Unterlagen, Programmen und Daten anfallen. Erfahren Sie, was konkret übernommen wird.
Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen sind Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles anfallen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von:
- Geschäftsunterlagen
- serienmäßig hergestellten Programmen
- individuellen Daten
- individuellen Programmen
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungsfall Geschäftsunterlagen, Programme oder Daten neu erstellt oder wiederbeschafft werden müssen, können die dafür entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Wichtig ist dabei der zeitliche Rahmen: Die Aufwendungen müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Versicherungsfall anfallen.
Häufige Fragen
Welche Aufwendungen zählen zu den Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen?
Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellten Programmen, individuellen Daten und individuellen Programmen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten anfallen?
Die Aufwendungen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles anfallen.
Sind auch individuelle Programme und Daten umfasst?
Ja, sowohl individuelle Daten als auch individuelle Programme gehören zu den umfassten Positionen, ebenso serienmäßig hergestellte Programme.
Ab wann läuft die Zwei-Jahres-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Versicherungsfalles.