Die VHV Elementarversicherung ersetzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen sowie Mehrkosten durch behördliche Beschränkungen und Preissteigerungen. Erfahren Sie, welche Kosten im Elementarschadenfall abgedeckt sind und wie sich eine Unterversicherung auswirkt.
Die VHV Elementarversicherung ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
- Mehrkosten durch Preissteigerungen.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen.
Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß d) und e) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Elementarschaden übernimmt die Versicherung auch bestimmte Folgekosten – etwa das Aufräumen und den Abbruch, das Bewegen und Schützen von Sachen, die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder Preissteigerungen. Diese Kosten sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Bei bestimmten Mehrkosten kann eine bestehende Unterversicherung die Höhe der Erstattung mindern.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden von der Elementarversicherung übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen Aufwendungen für Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen sowie Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, soweit sie infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstanden und notwendig sind.
Wird die Versicherungssumme zur Prüfung einer Unterversicherung herangezogen?
Nein. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen.
Wie wirkt sich eine Unterversicherung auf die Mehrkosten aus?
Besteht für eine betroffene Position eine Unterversicherung und sind für diese die Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen versichert, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der betroffenen Position zum Versicherungswert der betroffenen Position ersetzt.