Bei der VHV Rechtsschutzversicherung müssen Sie den ersten Beitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zahlen. Erfahren Sie, warum bei verspäteter Zahlung der Versicherungsschutz später beginnt und wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
1. Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.)
2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar:
- in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder
- durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie den ersten Beitrag zu spät, kann sich der Start Ihres Versicherungsschutzes verschieben – und der Versicherer darf unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie die Verspätung nicht selbst verschuldet haben, bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Beginn und ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. „Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag später, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie auf diese Folge in Textform oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. In diesem Fall können wir auch nicht vom Vertrag zurücktreten.