Mit der VHV Rechtsschutz im Baustein Exklusiv sind Sie rund um Solar- und Fotovoltaikanlagen abgesichert – beim Erwerb, der Installation und dem Betrieb. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen (etwa maximal 15 kW Anlagenleistung und Volleigentum) gelten und welche Leistungsarten vom Schadenersatz- bis zum Steuer-Rechtsschutz eingeschlossen sind.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen:
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit:
- dem Erwerb,
- der Installation und
- dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Vorausgesetzt ist:
- die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,
- die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigentumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend bezweckt,
- die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als natürliche Person steht.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
- Verwaltungs-Rechtsschutz, in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein Exklusiv unterstützt Sie, wenn Sie rund um Ihre Solar- oder Fotovoltaikanlage rechtliche Interessen durchsetzen müssen – vom Kauf über die Montage bis zum laufenden Betrieb. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage Ihnen dauerhaft gehört, als Aufdachanlage auf Ihrem Gebäude in Deutschland installiert ist und die genannte Leistungsgrenze nicht überschreitet. Abgedeckt sind dabei verschiedene Rechtsgebiete – von Schadenersatz- über Vertrags- und Steuerfragen bis hin zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
Häufige Fragen
Welche Vorgänge rund um eine Solaranlage sind mitversichert?
Versichert ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Welche Voraussetzungen muss meine Anlage erfüllen?
Die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt, die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum (nicht nur vorübergehend) und ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als natürliche Person steht.
Welche Leistungsarten sind eingeschlossen?
Enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Gilt der Schutz auch für Widerspruchs- und Einspruchsverfahren?
Ja. Der Steuer-Rechtsschutz gilt auch in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen. Der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen.
In welchem Tarifbaustein ist dieser Schutz enthalten?
Der Rechtsschutz für Solar- oder Fotovoltaikanlagen ist im Baustein Exklusiv enthalten.