Mit der VHV Rechtsschutz sichern Selbstständige und Firmen ihre rechtlichen Risiken im Geschäftsalltag ab. Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wenn Sie selbstständig arbeiten oder eine Firma führen, greift der Rechtsschutz für die Tätigkeit, die in Ihrem Versicherungsschein genannt ist. Maßgeblich ist also, welche gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit dort ausdrücklich bezeichnet wurde.
Häufige Fragen
Besteht Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen?
Ja. Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Welche Tätigkeiten sind abgesichert?
Abgesichert ist die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Woran erkenne ich den Umfang meines Versicherungsschutzes?
Entscheidend ist die im Versicherungsschein bezeichnete Tätigkeit. Diese legt fest, für welche gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Rechtsschutz auch für Firmen?
Die VHV Rechtsschutz bietet Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen. Der Schutz bezieht sich auf die im Versicherungsschein bezeichnete Tätigkeit.