Mit dem VHV Rechtsschutz erfahren Versicherungsnehmer, welche Bereiche abgesichert sind – vom Privat-Rechtsschutz über den Berufs-, Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz bis hin zum Schutz für Selbstständige, Firmen, Vereine, Landwirte sowie im Wohnungs- und Grundstücksbereich.
Folgende Bereiche sind versichert:
- Privat-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen
- Rechtsschutz für Vereine
- Rechtsschutz für Landwirte
- Berufs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Was bedeutet das konkret?
Der VHV Rechtsschutz umfasst mehrere Lebens- und Tätigkeitsbereiche. So ist neben dem privaten Bereich auch der berufliche Alltag abgedeckt – etwa für Selbstständige, Firmen, Vereine und Landwirte. Ebenso werden Themen rund um Verkehr, Fahrzeuge sowie Wohnung und Grundstück berücksichtigt. So lässt sich einordnen, welche Situationen grundsätzlich in den Schutzumfang fallen.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der VHV Rechtsschutz ab?
Versichert sind der Privat-Rechtsschutz, der Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, für Vereine und für Landwirte sowie der Berufs-Rechtsschutz, der Verkehrs-Rechtsschutz, der Fahrzeug-Rechtsschutz und der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Ist der private Bereich mitversichert?
Ja, der Privat-Rechtsschutz gehört zu den versicherten Bereichen.
Sind auch berufliche und geschäftliche Bereiche abgedeckt?
Ja, versichert sind unter anderem der Berufs-Rechtsschutz sowie der Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, für Vereine und für Landwirte.
Gibt es Schutz rund um Fahrzeug und Verkehr?
Ja, sowohl der Verkehrs-Rechtsschutz als auch der Fahrzeug-Rechtsschutz zählen zu den versicherten Bereichen.
Ist der Bereich Wohnung und Grundstück versichert?
Ja, der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gehört zum versicherten Umfang.