Mit dem Privat-Rechtsschutz der VHV sind Versicherungsnehmer in persönlichen rechtlichen Angelegenheiten ihres privaten Bereichs abgesichert. Erfahren Sie, welche Tätigkeiten ausgeschlossen sind, wann eine sonstige selbstständige Tätigkeit vorliegt und welche Bereiche nur über einen extra Baustein versichert werden können.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich.
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- eine gewerbliche Tätigkeit,
- eine freiberufliche Tätigkeit,
- eine sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
- Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
- Rechtsschutz für Vereine,
- Berufs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Privat-Rechtsschutz kümmert sich um rechtliche Angelegenheiten aus Ihrem privaten Leben. Sobald es dagegen um berufliche oder unternehmerische Tätigkeiten geht – also gewerblich, freiberuflich oder sonst selbstständig – greift dieser Schutz nicht. Für bestimmte Bereiche wie Beruf, Verkehr oder Wohnung gibt es jeweils eigene Bausteine, die zusätzlich abgeschlossen werden können.
Häufige Fragen
Was deckt der Privat-Rechtsschutz ab?
Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Welche Bereiche sind nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten?
Über einen extra Baustein zu versichern sind: Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, Rechtsschutz für Vereine, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.