Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz der VHV setzen Sie eigene Schadenersatzansprüche gegenüber einem Schädiger durch – etwa nach einem beschädigten Fernseher oder einem Autounfall. Ausgenommen sind Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder verletzten dinglichen Rechten, die stattdessen über den Vertrags-Rechtsschutz absicherbar sind.
Schadenersatz-Rechtsschutz:
- für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Beispiele:
- Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.
- Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und Sie dafür Ersatz von der schädigenden Person verlangen möchten. Beruht Ihr Anspruch dagegen auf einem Vertrag oder auf einem dinglichen Recht wie dem Eigentum an Grundstücken oder Gebäuden, greift dieser Baustein nicht – für solche Fälle gibt es den Vertrags-Rechtsschutz.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Schadenersatz-Rechtsschutz?
Er gilt für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber einem Schädiger.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die auch auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Was sind dingliche Rechte?
Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Ist ein Autounfall abgedeckt?
Ja, Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner sind abgedeckt. Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur – nicht; diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.
Was gilt bei einer mangelhaften Reparatur?
Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur fallen nicht unter den Schadenersatz-Rechtsschutz. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.