Beim VHV Rechtsschutz umfasst das Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate. Besteht die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr verkürzt, während die folgenden Jahre jeweils volle zwölf Monate umfassen – ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung.
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel:
- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate.
- Das folgende Versicherungsjahr beträgt 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr entspricht in der Regel einem Zeitraum von zwölf Monaten. Passt die vereinbarte Vertragsdauer nicht genau in ganze Jahre, ist nur der erste Abschnitt kürzer. Alle weiteren Abschnitte bis zum Vertragsende umfassen dann wieder jeweils volle zwölf Monate.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer keine ganzen Jahre umfasst?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Wie sieht das bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten aus?
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Sind die folgenden Versicherungsjahre ebenfalls verkürzt?
Nein. Nur das erste Versicherungsjahr wird gegebenenfalls verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.