Bei der VHV Rechtsschutz können Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Die gewählte Zahlungsweise bestimmt zugleich die Länge der Versicherungsperiode – von einem Monat bis zu einem ganzen Jahr.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Die Versicherungsperiode umfasst dementsprechend:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen möchten. Der gewählte Zeitraum entspricht dabei jeweils der Versicherungsperiode: Wer monatlich zahlt, hat eine monatliche Periode, wer jährlich zahlt, eine jährliche – und so weiter.
Häufige Fragen
Ist eine monatliche Zahlungsweise möglich?
Ja, die Beiträge können je nach Vereinbarung monatlich bezahlt werden.
Welche Zahlungsweisen stehen zur Auswahl?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode richtet sich nach der Zahlungsweise: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Wovon hängt die gewählte Zahlungsweise ab?
Die Zahlungsweise erfolgt je nach Vereinbarung.