Mit der VHV Rechtsschutz genießen Sie Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Erfahren Sie, wo der Schutz unbeschränkt gilt, welche Ausnahmen bestehen und unter welchen Voraussetzungen außerhalb dieses Gebiets bis zu einem Höchstbetrag geleistet wird.
1. Hier haben Sie Versicherungsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira.
Ausnahme: Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
2. Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 tragen wir die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens sechswöchigen nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten sein.
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.
Was bedeutet das konkret?
Kurz gesagt: In Europa, rund ums Mittelmeer sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira sind Sie umfassend abgesichert, wenn Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen. Bestimmte Rechtsschutz-Arten wie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz greifen jedoch nur vor deutschen Gerichten. Sind Sie außerhalb dieses Gebiets unterwegs, besteht unter bestimmten Bedingungen ein eingeschränkter Schutz bis zu einem Höchstbetrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchen Ländern habe ich vollen Versicherungsschutz?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Gilt der Schutz für alle Rechtsschutz-Arten weltweit im genannten Gebiet?
Nein. Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
Bin ich auch außerhalb dieses Geltungsbereichs versichert?
Außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall während eines höchstens sechswöchigen, nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten ist.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten für den eingeschränkten Schutz?
Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein, und Sie dürfen keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahrnehmen.