Bei der VHV Rechtsschutz bleibt der Versicherungsschutz beim Fahrzeugwechsel oder Verkauf erhalten: Ein Folgefahrzeug ist automatisch mitversichert, das alte Fahrzeug bis zu einem Monat beitragsfrei. Erfahren Sie, welche Meldefristen gelten, was bei grober Fahrlässigkeit droht und wann Sie den Vertrag kündigen können.
Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahrzeug. Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug erwerben.
Ihr altes Fahrzeug versichern wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf. (Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.)
Ihre Meldepflichten:
- Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden.
- Außerdem müssen Sie uns über Ihr Folgefahrzeug informieren.
Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten:
Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen:
Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Obliegenheiten nicht die Ursache war
- für den Eintritt des Versicherungsfalls oder
- für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- für den Umfang unserer Leistung.
Sofortige Kündigung unter zwei Bedingungen:
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen:
- Es ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen.
- Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrzeug verkaufen oder verlieren, endet Ihr Rechtsschutz nicht sofort. Kaufen Sie zeitnah ein neues Fahrzeug, ist dieses als Folgefahrzeug bereits mitgeschützt, und das alte Fahrzeug bleibt für kurze Zeit beitragsfrei abgesichert. Wichtig ist, dass Sie den Verkauf und Ihr neues Fahrzeug rechtzeitig melden. Versäumen Sie das nur leicht, bleibt der Schutz bestehen; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung jedoch gekürzt werden. Ist gar kein Fahrzeug mehr auf Sie zugelassen, haben Sie besondere Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden oder den Beitrag zu senken.
Häufige Fragen
Ist mein neues Fahrzeug nach dem Verkauf automatisch versichert?
Ja. Ein Folgefahrzeug ist mitversichert. Als Folgefahrzeug gilt ein neues Fahrzeug, das Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf des versicherten Fahrzeugs erwerben.
Wie lange ist mein altes Fahrzeug nach dem Verkauf noch mitversichert?
Das alte Fahrzeug wird maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich den Verkauf melden?
Sie müssen den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Sie über Ihr Folgefahrzeug informieren.
Was passiert, wenn ich die Meldung versäume?
Bei einem Versäumnis ohne Verschulden oder nur leicht fahrlässig bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei grober Fahrlässigkeit dürfen wir die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt der Schutz bestehen.
Wann kann ich den Vertrag sofort kündigen?
Sie können sofort kündigen, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist und auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen versehen ist. Unabhängig davon können Sie eine Herabsetzung Ihres Beitrags verlangen.