Bei der VHV Rechtsschutz kann sich der Beitrag ändern, wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der eine höhere oder niedrigere Gefahr absichert – etwa die Anschaffung eines zusätzlichen Motorrads. Erfahren Sie, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, welche Fristen für Ihre Anzeige gelten und in welchen Fällen der Versicherungsschutz eingeschränkt werden kann.
Höherer Beitrag bei erhöhter Gefahr
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 % oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
Niedrigerer Beitrag bei verringerter Gefahr
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen.
Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
Angaben zur Beitragsberechnung
Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken.
Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis.
Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich nach Vertragsabschluss die Umstände, die für Ihren Beitrag maßgeblich sind, kann sich der Beitrag anpassen: nach oben bei einer höheren Gefahr, nach unten bei einer geringeren Gefahr. Steigt Ihr Beitrag stark oder wird eine höhere Gefahr nicht versichert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Umgekehrt sollten Sie Umstände, die den Beitrag senken, zeitnah melden. Auch bei der Weitergabe von Angaben zur Beitragsberechnung gelten bestimmte Fristen und Mitwirkungspflichten.
Häufige Fragen
Wann darf die VHV einen höheren Beitrag verlangen?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt – etwa weil eine höhere Gefahr abgesichert wird, zum Beispiel durch die Anschaffung eines zusätzlichen Motorrads.
Wann kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder wir die Absicherung der höheren Gefahr ablehnen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist möglich.
Was gilt, wenn die Gefahr sinkt?
Tritt ein Umstand ein, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt, können wir nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen den Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie ihn später, wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Information herabgesetzt.
Bis wann muss ich Angaben zur Beitragsberechnung einreichen?
Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie die erforderlichen Angaben innerhalb eines Monats zuschicken. Kommen Sie dem nicht nach, können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Kann der Versicherungsschutz entfallen?
Ja, etwa bei vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben. Bei grob fahrlässigem Verschweigen oder unrichtigen Angaben können die Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Trotzdem bleibt der Schutz bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Veränderung den Versicherungsfall nicht beeinflusst hat, oder wenn die Kündigungsfrist ohne Kündigung abgelaufen ist.