Endet ein Vertrag der VHV Rechtsschutz vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil zu, der dem tatsächlichen Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht – sofern nichts anderes vereinbart ist. So werden bereits gezahlte Beiträge fair verrechnet.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gilt Folgendes:
- Wir haben nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
- Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag vor dem eigentlichen Ablauf beendet, muss nur der Beitrag für die Zeit gezahlt werden, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Für den Zeitraum nach dem vorzeitigen Ende besteht kein Beitragsanspruch – es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Häufige Fragen
Wie wird der Beitrag bei vorzeitigem Vertragsende berechnet?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des tatsächlich bestehenden Versicherungsschutzes entspricht.
Muss ich den vollen Beitrag zahlen, wenn der Vertrag früher endet?
Nein. Es ist nur der Beitrag für den Zeitraum des Versicherungsschutzes zu zahlen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Kann es Ausnahmen von dieser Regelung geben?
Ja. Die Regelung gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.