Im Fahrzeug-Rechtsschutz der VHV Versicherung gelten klare Verhaltensregeln: Der Fahrer braucht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, muss zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein und das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen tragen. Wer nichts von einem Verstoß wusste, behält den Versicherungsschutz – bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden.
Damit wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
(Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für:
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Für den Fahrzeug-Rechtsschutz gilt: Der Fahrer sollte eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, zum Fahren berechtigt sein, und das Fahrzeug sollte ordnungsgemäß zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen haben. Wer von einem Verstoß gegen diese Regeln nichts wusste und nicht grob fahrlässig gehandelt hat, bleibt geschützt. Auch wenn ein Verstoß den Versicherungsfall gar nicht beeinflusst hat, bleibt der Schutz erhalten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
Welche Anforderungen gelten für das Fahrzeug?
Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Was passiert, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Versicherungsschutz besteht nur für die versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz Verstoß bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Ebenso bleibt er bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für den Umfang der zu erbringenden Leistung.