Mit dem Beratungs-Rechtsschutz der VHV Rechtsschutz erhalten Versicherungsnehmer Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten – ein wichtiger Baustein bei rechtlichen Fragen rund um die Familie.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Versichert ist ein Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
Was bedeutet das konkret?
In Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts können Sie sich von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten lassen und erhalten dazu einen Rat oder eine Auskunft. Diese Beratung ist versichert. Geht die Tätigkeit des Anwalts über den Rat oder die Auskunft hinaus, sind die dadurch entstehenden Kosten insgesamt nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Familienangelegenheiten im Rechtsschutz versichert?
Versichert ist ein Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Welcher Anwalt darf die Beratung durchführen?
Der Rat oder die Auskunft muss von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Welche Rechtsgebiete umfasst der Beratungs-Rechtsschutz?
Er umfasst familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtliche Angelegenheiten.
Werden auch weitergehende Kosten übernommen?
Nein. Wird der Rechtsanwalt über den Rat oder die Auskunft hinaus tätig, werden insgesamt keine Kosten erstattet.