Mit dem Rechtsschutz für Wohnung und Grundstück der VHV sichern Sie sich ab, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen. Erfahren Sie, wie der Schutz beim Wechsel des Wohnobjekts übergeht und was der Baustein Exklusiv zusätzlich umfasst.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Wechsel des selbst genutzten Wohnobjekts:
Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten oder
- die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Wechsel eines gewerblich genutzten Objekts:
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, dann gilt dies nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
In der VHV Rechtsschutzversicherung Baustein Exklusiv gilt Folgendes:
Baustein Wohnung/Grundstück
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen: als
- a) Eigentümer,
- b) Vermieter,
- c) Verpächter,
- d) Mieter,
- e) Pächter,
- f) sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutschland befinden.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
- a) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
- b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
- c) Straf-Rechtsschutz,
- d) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ..
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, wenn Sie ein Grundstück, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil nutzen – ob als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder als sonstiger Nutzungsberechtigter. Wichtig ist, dass die jeweilige Eigenschaft und das Objekt im Versicherungsschein stehen. Ziehen Sie um, wandert der Schutz mit auf das neue Wohnobjekt. Der Baustein Exklusiv erweitert den Schutz zusätzlich um weitere Rechtsschutz-Bereiche.
Häufige Fragen
In welchen Eigenschaften bin ich versichert?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen.
Sind Garagen und Kfz-Abstellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Was passiert, wenn ich mein Wohnobjekt wechsle?
Wechseln Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über. Er umfasst auch Versicherungsfälle, die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten, oder die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Was gilt beim Wechsel eines gewerblich genutzten Objekts?
Nutzen Sie ein Objekt für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, gilt der Übergang nur, wenn das neue Objekt nach dem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmacht.
Was umfasst der Baustein Wohnung/Grundstück im Baustein Exklusiv?
Der Versicherungsschutz umfasst Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Straf-Rechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutschland befinden.