Mit dem Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten der VHV Rechtsschutz nehmen Sie Ihre rechtlichen Interessen rund um Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr – allerdings erst ab dem gerichtlichen Verfahren. Der Schutz gilt für die Bereiche Privat-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen – aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Dieser Versicherungsschutz gilt für folgende Lebensbereiche:
- Privat-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und
- Berufs-Rechtsschutz
Das bedeutet: Beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten unterstützt Sie, wenn es um Streitigkeiten rund um Steuern und Abgaben geht und diese vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten ausgetragen werden. Wichtig ist dabei: Der Schutz greift erst, sobald ein gerichtliches Verfahren beginnt. Er ist auf die privaten, verkehrsbezogenen und beruflichen Lebensbereiche zugeschnitten und deckt keine Angelegenheiten von Selbstständigen oder Firmen ab.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten?
Der Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Vor welchen Gerichten gilt der Schutz?
Er gilt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Für welche Lebensbereiche gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Der Schutz gilt für den Privat-Rechtsschutz, den Verkehrs-Rechtsschutz und den Berufs-Rechtsschutz.
Sind Selbstständige oder Firmen mitversichert?
Nein. Beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen.