Bei der VHV Rechtsschutz werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer zu spät zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Erfahren Sie, welche Rechte der Versicherer dann hat, wann kein Verzug entsteht und welche Anforderungen an eine wirksame Zahlungsaufforderung mit mindestens zweiwöchiger Frist gelten.
1. Die Folgebeiträge:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2. Verzug:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
3. Zahlungsaufforderung:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlt, kommt automatisch in Verzug – eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Der Versicherer kann dann den entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen. Trifft Sie keine Schuld an der Verspätung, gilt der Verzug nicht. Zusätzlich kann Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen in Textform gesetzt werden, die bestimmte Angaben enthalten muss, um wirksam zu sein.
Häufige Fragen
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben.
Wann gerate ich nicht in Verzug?
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lang ist die Zahlungsfrist bei einer Zahlungsaufforderung?
Wird Ihnen eine Zahlungsfrist eingeräumt, muss sie mindestens zwei Wochen betragen. Die Aufforderung erfolgt in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten.
Wann ist die Zahlungsaufforderung wirksam?
Sie ist nur wirksam, wenn die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten im Einzelnen beziffert sind und die mit der Fristüberschreitung verbundenen Rechtsfolgen angegeben sind.
Kann der Versicherer bei Verzug Schadenersatz verlangen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der ihm durch den Verzug entstanden ist.